Zur Ermittlung unseres Honorars ziehen wir für gewöhnlich das
Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), die
Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) sowie – beispielsweise bei Vertragserrichtungen – das
Notariatstarifgesetz (NTG) heran. Selbstverständlich besteht jedoch auch die Möglichkeit, ein Pauschal- oder Zeithonorar zu vereinbaren.
Unsere AGBs finden Sie
hier.